https://www.testbiotech.org/aktuelles/erfolg-bei-einspruch-gegen-patent-auf-gentechnisch-veraenderte-parkinson-affen

Max-Planck-Gesellschaft verzichtet auf alle Ansprüche, die Wirbeltiere betreffen

19. Februar 2021 / Testbiotech hat in einem Beschwerdeverfahren am Europäischen Patentamt (EPA) einen wichtigen Erfolg erzielt: Ein Patent der Max-Planck-Gesellschaft wird so abgeändert, dass alle Ansprüche auf gentechnisch veränderte Wirbeltiere gestrichen werden. Ursprünglich wurden im Patent viele Tierarten, von Mäusen bis hin zu Menschenaffen, beansprucht. Diese Tiere sollen für Versuchszwecke gentechnisch so verändert werden, dass sie Symptome der Parkinsonkrankheit entwickeln. Ausschlaggebend für die aktuelle Entscheidung des EPA waren ethische Gründe. Demnach steht dem zu erwartenden Tierleid kein nachgewiesener wesentlicher medizinischer Nutzen gegenüber, wie er nach den Regeln des europäischen Patentrechts verlangt wird.

Testbiotech hatte 2016 gegen das Patent EP2328918 der Max-Planck-Gesellschaft Einspruch eingelegt. Dieser wurde 2017 vom EPA zurückgewiesen. Dagegen hatte Testbiotech Beschwerde eingereicht und jetzt Recht bekommen (T0186/18). Bereits 2020 hatte das EPA zwei Patente der Firma Intrexon auf gentechnisch veränderte Schimpansen aus ethischen Gründen für ungültig erklärt. Testbiotech sieht in diesen Entscheidungen eine wichtige Weichenstellung, um Patente auf Tiere zu verhindern, die aufgrund gentechnischer Veränderungen leiden.

Patente stellen einen Anreiz zur Entwicklung, Anwendung und Vermarktung geschützter Erfindungen dar. Deswegen sind Patente auf Tiere nach Ansicht von Testbiotech nicht mit den Zielen der Europäischen Tierschutzgesetze vereinbar. Diese erlauben Tierversuche nur aus medizinischen Gründen, aber nicht aus wirtschaftlichen Motiven. Auch die Europäischen Patentgesetze versuchen derartigen Patenten einen Riegel vorzuschieben. Unter anderem wird der Nachweis eines wesentlichen medizinischen Nutzens verlangt. Diese Bestimmungen hatten in den letzten Jahrzehnten aber kaum dazu geführt, dass Patente zurückgewiesen oder widerrufen wurden. Jetzt hat sich diese rechtliche Praxis geändert.

„Manche Firmen haben das Leid von Versuchstieren zum profitablen Geschäftsmodell gemacht“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Es ist deswegen eine gute Botschaft, dass diese Profitinteressen vom Europäischen Patentamt wenig Unterstützung finden. Wir fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Tieren. Diese Patente stehen im Gegensatz zum Schutz und dem Respekt, den unsere Zivilisation den Tieren schuldet.“

Die aktuellen Entscheidungen könnten tatsächlich zu einem Wendepunkt führen. Bereits seit 1992 ist die Patentierung von Tieren in Europa heftig umstritten. Damals wurde in Europa erstmals ein gentechnisch verändertes Säugetier patentiert, die sogenannte ‚Krebsmaus‘. Seitdem wurden vom EPA tausende ähnlicher Patente erteilt, meist auf Versuchstiere, zum Teil aber auch auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Rinder und Schweine. Die Patentierung von Versuchstieren ist bisher zwar nicht völlig verboten, sollte aber jetzt auf wenige Ausnahmefälle eingeschränkt sein.

Kontakt:
Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040 Weitere Informationen:  Materialien zum Patent der Max-Planck-Gesellschaft

Erfolg bei Einspruch gegen Patent auf gentechnisch veränderte ‚Parkinson-Affen‘